Hinweis zur Fallbewertung
Diese Einschätzung basiert auf den verfügbaren Informationen und dient nur der ersten Orientierung. Für eine verbindliche Bewertung empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für das entsprechende Gebiet.
Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel nur als Vorlage dient und bei Bedarf angepasst werden sollte.
Vollmacht für die Betreuung von Kindern bei Abwesenheit der Eltern – Beispiel zur Fallanalyse
Vollmachtgeber/in (Elternteil 1):
Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 15.03.1980
Anschrift: Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: ABC123456
Vollmachtgeber/in (Elternteil 2, falls vorhanden):
Name: Erika Mustermann
Geburtsdatum: 20.07.1982
Anschrift: Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: DEF789101
Bevollmächtigte Person:
Name: Lisa Müller
Geburtsdatum: 05.11.1990
Anschrift: Beispielweg 5, 12345 Musterstadt
Beziehung zum Kind: Tante
Personalausweis-Nr.: GHI112131
Kind/er:
Name: Jonas Müller
Geburtsdatum: 10.06.2015
Wohnanschrift: Beispielweg 5, 12345 Musterstadt
Umfang der Vollmacht:
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, während der Abwesenheit der Eltern alle notwendigen Entscheidungen für das oben genannte Kind zu treffen. Dazu zählen insbesondere:
- Vertretung in medizinischen Notfällen (z. B. Arztbesuche, Behandlungsdokumente)
- Kontaktaufnahme mit Schule, Kindergarten oder anderen Betreuungseinrichtungen
- Entgegennahme von Mitteilungen oder Dokumenten
- Betreuung im Alltag, z. B. bei Freizeitaktivitäten, Übernachtungen, Transport
Gültigkeitszeitraum:
Die Vollmacht gilt vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2024 oder bis auf Widerruf durch die Eltern.
Die Eltern bestätigen, dass die bevollmächtigte Person volles Vertrauen genießt und in der Lage ist, die angegebenen Verantwortlichkeiten zu übernehmen.
Ausgestellt in Musterstadt, am 25.08.2024
Max Mustermann
Erika Mustermann
Lisa Müller
